Wir verwenden für unsere Rauchrohre Lacke der Fa. Weilburger. Insbesondere kommen Senotherm-Lacke zum Einsatz. Diese Lacke werden auch vom ganz überwiegenden Teil der Hersteller von Kaminöfen eingesetzt. Lieferbar sind nach Vereinbarung auch die UHT-Lacke der Fa. Weilburger. Die Lacke der Fa. Weilburger gewährleisten, aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung, ein höchstes Maß an Qualität.
Vor der Lackierung der Rauchrohre werden diese entfettet, gereinigt und mit einem Korrosionsschutz versehen. Die lackierten Rauchrohre werden in unserem Haus einer forcierten Trocknung unterzogen, so dass der Lack zwar grifffest, jedoch nicht eingebrannt ist. Dies ermöglicht eine Nachlackierung bei der Installation, falls die Rauchrohre beispielsweise gekürzt werden und die Schnittstelle ausgebessert werden muss.
Die Lackschicht auf den Rauchrohren wird, wie die der meisten Kaminöfen, während der ersten Anheizphase eingebrannt. Dabei können vorübergehend gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe bzw. Zersetzungsprodukte frei werden. Dies kann sich (muss nicht) in einer Rauch- und Geruchserscheinung äußern.
Zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefährdung sollte eine Inhalation der austretenden Stoffe vermieden und für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Idealerweise erfolgt das „Einfahren“ der Geräte durch einen Fachbetrieb.
Wir empfehlen, dass die Geräte – entsprechend der Vorgaben der Hersteller – erst langsam angeheizt und auf maximaler Belastungstemperatur über einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Stunde) betrieben werden müssen, um jedwede chemische und physikalische Reaktion abgeschlossen zu haben. Sollte beim ersten Heizvorgang die maximale Temperatur nicht erreicht werden, so können diese Erscheinungen auch später noch auftreten.
Wir empfehlen, den Endverbraucher auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Die anfängliche Freisetzung von Inhaltsstoffen bzw. Zersetzungsprodukten ist nicht auf Mängel bei den Lacken zurückzuführen, sondern bei allen vergleichbaren Lacken für diesen Einsatzbereich Stand der Technik. Den Hinweis an den Endverbraucher empfehlen wir auch im Hinblick auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und den damit verbundenen Informationspflichten.